Betriebsversammlung in Pandemie-Zeiten, muss das sein?

14.09.2020

Ja, aber Gesundheitsschutz zuerst!

Die Betriebsgruppenversammlung ist Voraussetzung, damit eine Betriebsratswahl überhaupt stattfinden kann. Sie dient der Wahl des Wahlvorstandes, der dann die Betriebsratswahl organisiert. Die Beschlussfähigkeit ist aber auch bei spärlichem Besuch gegeben.

An der Universität Wien gibt es für den Wahlvorstand normalerweise nur EINEN Wahlvorschlag, den ALLE im Betriebsrat vertretenen Fraktionen unterstützen. Ohne Gegenvorschlag ist dieser automatisch angenommen.

Was bedeutet das?

Die Betriebsgruppenversammlung muss stattfinden, aber der Wahlvorstand wird auch bestellt, wenn sie nur spärlich besucht ist.

Politische Willensbildung ist auch und gerade in Zeiten einer Pandemie ein wichtiges Gut. Aber der Gesundheitsschutz kommt in jedem Fall zuerst.

Wer also einer Risikogruppe angehört, sich krank fühlt oder gar Symptome zeigt, möge bitte zu Hause bleiben!

Wir halten alle Kolleg*innen an den Standorten und im Home-Office gerne über unsere Homepage, den RSS-Feed und über Facebook auf dem Laufenden.

Wer vor Ort an der Betriebsversammlung teilnehmen möchte: Bitte unbedingt Abstand halten und Schutzmaske tragen!

 

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