Aufsaugung von Überzahlungen

Zu Beginn seines Inkrafttretens legte der Kollektivvertrag nicht nur die Mindestgehälter fest, für viele Mitarbeiter*innen reduzierte er auch systematisch und massiv ihre Überzahlung. Wer immer sich zuvor ein höheres Gehalt ausgehandelt hatte, als es seiner späteren Einstufung entsprach, verlor diese Überzahlung mit den Jahren. Geregelt wurde das in § 76 (5):

„Zeitabhängige Vorrückungen innerhalb der Verwendungsgruppe, in die die ArbeitnehmerInnen nach Abs. 3 eingereiht werden, führen solange zu keiner Erhöhung des Entgeltes, solange das kollektivvertragliche Entgelt das bei Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages gebührende Entgelt (einschließlich Valorisierungen) nicht übersteigt (Aufsaugung).“

Diese Regelung gilt vor allem für jene Mitarbeiter*innen, die zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem 1. Oktober 2009 angestellt wurden. Damals musste man den zukünftigen Kollektivvertrag akzeptieren, ohne konkret zu wissen, wie er aussehen wird. Zu Beginn des Kollektivvertrags wurde man dann eingestuft, also einer Verwendungsgruppe und Qualifikationsstufe zugeordnet. Anschließend musste man warten, bis die zeitbedingten Vorrückungen das tatsächliche Gehalt überstiegen. Manche Kolleg*innen warten auf diesen Moment noch immer.

Da die Valorisierung, also die jährliche Anpassung an die Inflation, seit Beginn des Kollektivvertrags oft unter der tatsächlichen rollierenden Inflationsrate lag, hatten diese Kolleg*innen seither einen beträchtlichen Kaufkraftverlust. Wer später kam und sich eine Überzahlung aushandelte, die nicht aufgesaugt wurde, hatte einen entscheidenden Vorteil. Bei entsprechender Anrechnung von Vordienstzeiten konnte es so passieren, dass neu hinzugekommene Kolleg*innen die alteingesessenen bald überholten.

Ein Kollektivvertrag sollte eigentlich die Mindestgehälter festlegen, Überzahlungen sollten möglich sein. Auch der Kollektivvertrag der Universitäten sieht solche Überzahlungsmöglichkeiten vor. Wenn man die sogenannte Aufsaugungsregel betrachtet, war er aber von Anfang an eher darauf ausgerichtet, mit dem Gehaltsschema auch gleich Maximalbeträge festzulegen. Überzahlungen wurden systematisch abgeschliffen.

Gleiche Bezahlung für alle!

Bei uns heißt das Aufaugung.