Stichtagrechner zeigt weitere Schwächen

Wir sind jetzt mit unseren Erkenntnissen zur Vorrückung gemäß § 53 Kollektivvertrag der Universitäten so weit, dass wir versuchen können, die Regeln in einem Algorithmus abzubilden. Zunächst bestimmen wir die neue Einstufung, indem wir schauen, welche Qualifikationsstufe in der nächsten Zeile ein höheres Mindestgehalt bietet. Danach schauen wir, ob wir die bestehende Einstufung mit anderen Qualifikationsstufen zusammenfassen müssen. Von diesem gemeinsamen Zeitraum bestimmen wir den bereits absolvierten Prozentsatz und rechnen diesen auf die neue Qualifikationsstufe an.

Wir haben das für euch in unten stehendem Stichtagrechner umgesetzt. Was ihr machen müsst, um eine Vorrückung zu überprüfen oder euch auszurechnen, was eine zukünftige Vorrückung konkret bringt, ist, die bestehende Einstufung, den nächsten Vorrückungsstichtag in der alten Einstufung und das Datum der Beförderung in das untenstehende Formular einzutragen. Das Programm bestimmt dann für euch die neue Einstufung, den neuen Vorrückungsstichtag und das neue Bruttogehalt mit der Differenz zum alten. Die betroffenen Zeiträume werden auf dem Zeitstrahl in der Grafik farblich gekennzeichnet.

Falls das bestehende Bruttogehalt eine Überzahlung enthält, bleibt diese erhalten und kann zum neuen Mindestgehalt addiert werden. Das müsst ihr aber selber rechnen, unser Stichtagrechner berücksichtigt nur kollektivvertragliche Mindestgehälter.

Wir stellen diese Software der Allgemeinheit zur Verfügung in der Hoffnung, dass sie nützlich ist. Selbstverständlich übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse. Das kleine Programm verfolgt auch nicht die Absicht, Rechenfehler in bestehenden Umreihungen aufzuzeigen. Der Vorteil dieser Art von Umsetzung ist, dass man weitere Schwachstellen in der kollektivvertraglichen Regelung erkennt. Wir Menschen denken unscharf und sind gewohnt, fehlende Angaben zu ergänzen. Der Computer hingegen braucht einen eindeutigen Programmcode. Wenn ihm eine Variable fehlt, wirft er eine Fehlermeldung und bricht die Verarbeitung ab.

Und tatsächlich fehlen im Kollektivvertrag unserer Meinung nach Angaben, um für die unten in der grafischen Darstellung der Zeitschiene grau markierten Einstufungen eine mögliche Höherreihung zu bestimmen. Dass man für die letzte Zeile kein Ergebnis bekommt, ist logisch. Wer in Verwendungsgruppe V ist, kann nicht mehr befördert werden. Aber warum sind die letzten Regelstufen rechts außen (die Graffik lässt sich seitlich scrollen) grau markiert? Hierzu steht in § 53 (2) des Kollektivvertrags:

„In der neuen Verwendungsgruppe ist die Vorrückung in die nächst höhere Entgeltstufe bei Vollendung des diesbezüglichen Vorrückungszeitraumes mit der Maßgabe vorzunehmen, dass die Zeit bis zur Vollendung des Vorrückungszeitraumes dem Verhältnis jener Zeit zu entsprechen hat, die der/ die ArbeitnehmerIn in der niedrigeren Verwendungsgruppe bis zur Vorrückung noch zu absolvieren gehabt hätte.“

Wer bereits in der letzten Regelstufe angelangt ist, hat keine weitere Vorrückung vor sich. Ist dann das voraussichtliche Pensionsdatum als Stichtag heranzuziehen? Im Kollektivvertrag haben wir dazu nichts gefunden. Für die letzten Regelstufen enthält die Formel daher unbestimmte Variablen, die eine Berechnung unmöglich machen. Da ab IVa Regelstufe 3 und 4 in Regelstufe 3 der nächsthöheren Verwendungsgruppe wechseln, gilt diese Unbestimmtheit auch für die Einstufungen IVa/R 3 und IVb/R 3. Beide sind mit der nachfolgenden Regelstufe 4 zusammenzufassen.

Das alles setzt voraus, dass wir die Bestimmungen des Kollektivvertrag richtig verstanden haben. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht besonders hoch, aber das war ja auch der eigentliche Sinn der Übung. Wir wollten zeigen, dass transparente, einfach zu verstehende Regelungen anders aussehen.

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