Verwendungsgruppen und Qualifikationsstufen

Dass ein Kollektivvertrag prinzipiell eine gute Sache ist, weiß jeder, der einmal in einer Branche ohne Kollektivvertrag gearbeitet hat. Dann muss man sich nämlich jedes Jahr die Valorisierung, also die Anpassung des Gehalts an die Inflation, selbst verhandeln, und der Arbeitgeber muss sich umgekehrt nicht an einen Mindestlohn halten, er schuldet seinen Mitarbeiter:innen nur ein ortsübliches Entgelt.

Die Untergrenze für die Gehälter der Universitätsmitarbeiter*innen wird nach Verwendungsgruppen und Qualitätsstufen festgelegt. In der folgenden Tabelle sind die Bruttogehälter für das Jahr 2024 nach diesen beiden Kriterien gelistet. Vertikal stehen die Verwendungsgruppen in ansteigender Reihenfolge, horizontal die Qualifikationsstufen. Die Begriffe sind irreführend, denn die horizontale Einordnung richtet sich nicht nach etwaigen Qualifikationen wie beispielsweise einer Weiterbildung oder einer besonderen Fähigkeit, sondern nur nach der Zeit. Wer drei Jahre in der Grundstufe war, rückt in die Regelstufe 1 vor. Zu jeder Einstufung gehört folglich ein Stichtag, der festlegt, wann man in die nächste Qualifikationsstufe vorrückt.

Für die Einteilung der Verwendungsgruppen legt der Kollektivvertrag in § 51 verschiedene Kriterien fest. Später wurden diese oft vagen Beschreibungen in einem Anhang durch beispielhafte Auflistungen einzelner Berufe ergänzt. Die Festlegung der Verwendungsgruppe bleibt trotzdem schwammig und ein Quell ständiger Diskussionen. In der Praxis gibt die Planstelle vor, mit welcher Einstufung man eingestellt wird, und es kommt immer noch vor, dass in einer anderen Abteilung jemand die gleiche Tätigkeit verrichtet, aber einer anderen Verwendungsgruppe zugeordnet ist.

Der Kollektivvertrag suggeriert außerdem, dass die Tabelle mit dem Gehaltsschema sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung durchlässig ist. Für das Vorrücken von einer Regelstufe in die nächste gibt es den Expert(inn)enstatus, und auch Höherstufungen in eine andere Verwendungsgruppe sind kollektivvertraglich geregelt. Dass die Theorie hier nicht oft der Praxis entspricht, werden wir in den nächsten Beiträgen zeigen.

Wir zahlen über Kollektivvertrag.

Also das, was dort in der Tabelle steht.